Unser Gehör ist ein wertvolles, sensibles Sinnesorgan. Hören ist für die meisten Menschen selbstverständlich.
Aber lärmbedingter Hörverlust ereignet sich selten über Nacht! Er baut sich mit der Zeit durch jede ungeschützte Belastung mit gefährlichem Lärm auf.
Deshalb muss bereits ab 80 dB(A) der Arbeitgeber einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, denn ab diesem Wert ist eine irreversible Schädigung der empfindlichen Hörzellen möglich.
Ab einer Belastung von 85 db(A) ist am Arbeitsplatz das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben.
Kapselgehörschützer mit extrem hoher Dämmleistung für stark lärmbelastete Umgebungen
doppelte Schale mit minimaler Resonanz im Inneren der Schale für maximale Dämmung hoher Frequenzen, bei gleichzeitig guter Hörbarkeit von Gesprächen und Warnsignalen